Ausweispflicht
Ausgewähltes Gebiet: Flatow
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Ihre zuständige Stelle
Amt Neustrelitz-Land
Zentrale Dienste
Marienstraße 5
17235
Neustrelitz, Residenzstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Herr
Thomas
Jahn
Telefon:
03981 457519
Fax:
03981 457512
Frau
Anja
Ewert
Telefon:
03981 457519
Fax:
03981 457512
Position:
Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Funktion:
Sachbearbeiter/in Kita, Schule, Wohngeld, Sportstätten
Frau
Sandra
Rupaner
Telefon:
03981 457534
Fax:
03981 457512
Position:
Personalangelegenheiten; Sachbearbeiterin Umsatzsteuer
Funktion:
Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten
Frau
Andrea
Kohlmeyer
Telefon:
03981 457540
Fax:
03981 457512
Position:
Sekretariat, Sitzungsdienst
Funktion:
Sachbearbeiterin Sitzungsmanagement/zentrale Gremien
Frau
Gabriela
Krüger
Telefon:
03981 457520
Fax:
03981 457512
Position:
Fachbereichsleiterin
Funktion:
Sachbearbeiter IT-Management /Datenschutz-und Sicherheitsbeauftragter
Frau
Julia
Braun
Telefon:
03981 457535
Fax:
03981 457512
Position:
Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Funktion:
Sachbearbeiter Wahlen/Allgemeine Kommunalaufsicht; Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
- Di 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
- Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
- Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.