Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Conow

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Feldberger Seenlandschaft - 3.1 Bürgerdienste & Ordnungsamt

Prenzlauer Straße 2
17258 Feldberger Seenlandschaft

Zentraler Kontakt

Telefon: 039831 250-21
Fax: 039831 20807

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr (Bürgerbüro und Meldestelle) Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz
Anzahl: 60
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.