Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Ihre zuständige Stelle
Amt Anklam Land
Amt für Ordnung und Sicherheit Einwohnermeldeamt
Rebelower Damm 2
17392
Spantekow
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Parkplätze
Anzahl: 8
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.