Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Altwigshagen

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Amt Torgelow-Ferdinandshof

Weitere Anschriften

Postanschrift

Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow, Stadt

Postanschrift

Postfach1151
17351 Torgelow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3976 252-0
Fax: +49 3976 202202

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.