Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Ihre zuständige Stelle
Amt Parchimer Umland
Einwohnermeldeamt/Kultur
Walter-Hase-Straße 42
19370
Parchim, Stadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
außerhalb der Öffnungzeit nach vorheriger Vereinbarung
jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Einwohnermeldeamt/Schulen
19370 Parchim, Stadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.