Berufsfeuerwehr - Ausbildung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt nicht über eigene Ausbildungsplätze für den feuerwehrtechnischen Dienst. Vielmehr ist eine Ausbildung nur bei den Städten mit...
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Amt für Personal, Organisation und IT
Rathaus, Am Markt 1
23966
Wismar, Hansestadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr tauglich ist; dies erfordert insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen,
- die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
- das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen besitzt.
Verfahrensablauf
Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Einstellungsbehörde des Dienstherrn zu richten.
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine Stellenausschreibung und ein Auswahlverfahren voraus. Die Auswahl, einschließlich der Art und Weise des Auswahlverfahrens, bestimmt die Einstellungsbehörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt nicht über eigene Ausbildungsplätze für den feuerwehrtechnischen Dienst. Vielmehr ist eine Ausbildung nur bei den Städten mit Berufsfeuerwehren möglich. Daher sind Bewerbungen stets an eine der Berufsfeuerwehren im Land zu richten.
Rechtsgrundlagen
Die Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) ergeben sich aus der entsprechenden Feuerwehrlaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.