Berufsfeuerwehr - Ausbildung

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt nicht über eigene Ausbildungsplätze für den feuerwehrtechnischen Dienst. Vielmehr ist eine Ausbildung nur bei den Städten mit...

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Amt für Personal, Organisation und IT

Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-1100
Fax: 03841 251-1109

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  2. nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr tauglich ist; dies erfordert insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen,
  3. die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  4. das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen besitzt.

Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Einstellungsbehörde des Dienstherrn zu richten.
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine Stellenausschreibung und ein Auswahlverfahren voraus. Die Auswahl, einschließlich der Art und Weise des Auswahlverfahrens, bestimmt die Einstellungsbehörde.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt nicht über eigene Ausbildungsplätze für den feuerwehrtechnischen Dienst. Vielmehr ist eine Ausbildung nur bei den Städten mit Berufsfeuerwehren möglich. Daher sind Bewerbungen stets an eine der Berufsfeuerwehren im Land zu richten.

Die Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) ergeben sich aus der entsprechenden Feuerwehrlaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.