Rauchwarnmelder - Einbau

Ausgewähltes Gebiet: Althagen

Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und...

Ihre zuständige Stelle

Amt Darß/Fischland
Bauamt

Chausseestraße 68 a
18375 Born a. Darß

Zentraler Kontakt

Telefon: 038234 50352
Fax: 038234 50355

Mitarbeiter

Frau Elke Rensberg
Telefon: 038234 50354
Fax: 038234 50355
Position: Leiter/-in
Frau Heike Roepke
Telefon: 038234 50352
Fax: 038234 50355
Position: Leiter/-in

Öffnungszeiten

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist. So sind in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Denn tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch! Bereits wenige Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können genügen.