Pflegegeld für Pflegeeltern

Ausgewähltes Gebiet: Alt Meteln

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline
Telefon: +49 38872 53252
Telefon: 0163 5007475
Funktion: Die Nottelefone sind rund um die Uhr besetzt.
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
Standort Grevesmühlen
Fax: +49 3841 3040-5198
Frau K. Freitag
Telefon: +49 3841 3040-5155
Fax: +49 3841 3040-85155
Funktion: Sozialarbeiterin, Pflegekinderdienst/ Adoption
Frau V. Putane
Telefon: +49 3841 3040-5163
Fax: +49 3841 3040-85163
Funktion: Sachbearbeiterin Pflegekinderdienst
Frau A. Suppa
Telefon: +49 3841 3040-5103
Fax: +49 3841 3040-85103
Funktion: Sachbearbeiterin Pflegekinderdienst
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 1414007

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei Ihnen.

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld in Höhe der vom Jugendamt festgelegten Höhe. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten für den Sachaufwand und für Pflege und Erziehung werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.

Pflegegeld

Das Pflegegeld enthält:

  • Kosten für den Sachaufwand für das Pflegekind und
  • einen Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

Die Jugendämter legen die Beträge in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Sie können in einzelnen Kreisen und Städten unterschiedlich sein.

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse

Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.