Pflegegeld für Pflegeeltern
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst
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Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Parkplätze
weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei
Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Deutsche Rentenversicherung
Bus:
22
Bus:
2
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei Ihnen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind im Rahmen von Hilfen zur Erziehung bei Ihnen.
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld in Höhe der vom Jugendamt festgelegten Höhe. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten für den Sachaufwand und für Pflege und Erziehung werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.
Pflegegeld
Das Pflegegeld enthält:
- Kosten für den Sachaufwand für das Pflegekind und
- einen Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern
Die Jugendämter legen die Beträge in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Sie können in einzelnen Kreisen und Städten unterschiedlich sein.
Einmalige Beihilfen und Zuschüsse
Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Die Beihilfen und Pauschalsätze können in Richtlinien der einzelnen Landkreise oder kreisfreien Städte nachgelesen werden.
Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen bei stationärer Unterbringung:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_883_1.PDF?1485182774
Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie der Bereitschaftspflege:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_882_1.PDF?1515417625
Rechtsgrundlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege
Richtlinien zum §39 SGB VIII und §33 SGB VIII