Pflegegeld für Pflegeeltern

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kinder- und Jugendhilfe

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Putlitzer Straße 25
19361 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5106

Mitarbeiter

Frau Hartmann
Telefon: 03871 722-5179
Position: Sozialberaterin
Herr Wegner
Telefon: 03871 722-5168
Position: Sozialarbeiter
Frau Greve
Telefon: 03871 722-5185
Position: Sozialarbeiterin
Frau Meyerhof
Telefon: 03871 722-5188
Position: Sozialarbeiterin
Frau Hahn
Telefon: 03871 722-5186
Position: Sozialarbeiterin
Frau Krüger
Telefon: 03871 722-5187
Position: Sozialarbeiterin
Frau Diers
Telefon: 03871 722-5254
Position: Sozialarbeiterin
Frau Effland
Telefon: 03871 722-5183
Position: Sozialarbeiterin
Frau Neumann
Telefon: 03871 722-5169
Position: Sozialarbeiterin
Frau Tews
Telefon: 03871 722-5260
Position: Sozialarbeiterin
Frau Waldheim
Telefon: 03871 722-5182
Position: Sozialarbeiterin
Frau Wolter
Telefon: 03871 722-5189
Frau Kretschmann
Telefon: 03871 722-5138
Position: Sozialarbeiterin
Herr Schmidt
Telefon: 03871 722-5190
Position: Sozialarbeiter
Frau Dreger-Riedel
Telefon: 03871 722-5191
Position: Sozialarbeiterin
Frau Dettmann
Telefon: 03871 722-5175
Position: Sozialarbeiterin
Frau Reuter
Telefon: 03871 722-5180
Position: Sozialarbeiterin
Frau Dierkes
Telefon: 03871 722-5165
Position: Sachbearbeiterin
Frau Kupke
Telefon: 03871 722-5167
Position: Sozialberaterin
Frau Böhmert
Telefon: 03871 722-5178
Position: Sozialarbeiterin
Frau Hochmuth
Telefon: 03871 722-5163
Position: Sozialarbeiterin
Frau Thürk
Telefon: 03871 722-5166
Position: Sozialarbeiterin
Frau Schatz
Telefon: 03871 722-5184
Position: Sozialberaterin
Herr Parlow
Telefon: 03871 722-5105
Position: Sozialarbeiter
Frau Fernandes
Telefon: 03871 722-5164
Position: Sachbearbeiterin
Frau Koch
Telefon: 03871 722-5171
Position: Sachbearbeiterin
Frau Panknin
Telefon: 03871 722-5162
Position: Sachbearbeiterin
Frau Grote
Telefon: 03871 722-5173
Position: Sozialarbeiterin
Frau Griesbach
Telefon: 03871 722-5170
Position: Sozialarbeiterin
Frau Hopf
Telefon: 03871 722-5172
Position: Sozialarbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei Ihnen.

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld in Höhe der vom Jugendamt festgelegten Höhe. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten für den Sachaufwand und für Pflege und Erziehung werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.

Pflegegeld

Das Pflegegeld enthält:

  • Kosten für den Sachaufwand für das Pflegekind und
  • einen Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

Die Jugendämter legen die Beträge in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Sie können in einzelnen Kreisen und Städten unterschiedlich sein.

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse

Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.