Pflegegeld für Pflegeeltern

Ausgewähltes Gebiet: Appelhagen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst Süd


18264 Güstrow, Barlachstadt

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Postanschrift

Postfach1455
18264 Güstrow, Barlachstadt

Adresse

Am Wall 3-5
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-52999
Fax: +49 3843 755-52800

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr
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Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr
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Freitag:geschlossen

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei Ihnen.

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld in Höhe der vom Jugendamt festgelegten Höhe. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten für den Sachaufwand und für Pflege und Erziehung werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.

Pflegegeld

Das Pflegegeld enthält:

  • Kosten für den Sachaufwand für das Pflegekind und
  • einen Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

Die Jugendämter legen die Beträge in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Sie können in einzelnen Kreisen und Städten unterschiedlich sein.

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse

Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.