Hilfen zur Erziehung

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kinder- und Jugendhilfe

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Putlitzer Straße 25
19361 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5106

Mitarbeiter

Frau Hartmann
Telefon: 03871 722-5179
Position: Sozialberaterin
Herr Wegner
Telefon: 03871 722-5168
Position: Sozialarbeiter
Frau Greve
Telefon: 03871 722-5185
Position: Sozialarbeiterin
Frau Meyerhof
Telefon: 03871 722-5188
Position: Sozialarbeiterin
Frau Hahn
Telefon: 03871 722-5186
Position: Sozialarbeiterin
Frau Krüger
Telefon: 03871 722-5187
Position: Sozialarbeiterin
Frau Diers
Telefon: 03871 722-5254
Position: Sozialarbeiterin
Frau Effland
Telefon: 03871 722-5183
Position: Sozialarbeiterin
Frau Neumann
Telefon: 03871 722-5169
Position: Sozialarbeiterin
Frau Tews
Telefon: 03871 722-5260
Position: Sozialarbeiterin
Frau Waldheim
Telefon: 03871 722-5182
Position: Sozialarbeiterin
Frau Wolter
Telefon: 03871 722-5189
Frau Kretschmann
Telefon: 03871 722-5138
Position: Sozialarbeiterin
Herr Schmidt
Telefon: 03871 722-5190
Position: Sozialarbeiter
Frau Dreger-Riedel
Telefon: 03871 722-5191
Position: Sozialarbeiterin
Frau Dettmann
Telefon: 03871 722-5175
Position: Sozialarbeiterin
Frau Reuter
Telefon: 03871 722-5180
Position: Sozialarbeiterin
Frau Dierkes
Telefon: 03871 722-5165
Position: Sachbearbeiterin
Frau Kupke
Telefon: 03871 722-5167
Position: Sozialberaterin
Frau Böhmert
Telefon: 03871 722-5178
Position: Sozialarbeiterin
Frau Hochmuth
Telefon: 03871 722-5163
Position: Sozialarbeiterin
Frau Thürk
Telefon: 03871 722-5166
Position: Sozialarbeiterin
Frau Schatz
Telefon: 03871 722-5184
Position: Sozialberaterin
Herr Parlow
Telefon: 03871 722-5105
Position: Sozialarbeiter
Frau Fernandes
Telefon: 03871 722-5164
Position: Sachbearbeiterin
Frau Koch
Telefon: 03871 722-5171
Position: Sachbearbeiterin
Frau Grote
Telefon: 03871 722-5173
Position: Sozialarbeiterin
Frau Griesbach
Telefon: 03871 722-5170
Position: Sozialarbeiterin
Frau Hopf
Telefon: 03871 722-5172
Position: Sozialarbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. In einigen Fällen (Bsp. Heimerziehung) können auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung werden die sozialen Aspekte der Familie berücksichtigt.

Sie stellen einen formlosen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" bei ihrem zuständigen Jugendamt.

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Jugendamt leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.

Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Jugendamt mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.

Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch „Bezirkssozialarbeit“ oder direkt „Bereich Hilfe zur Erziehung“ genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.

In den §§ 27-35 des Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.

Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.