Akteneinsicht in Verwaltungsverfahren

Ausgewähltes Gebiet: Alt Poorstorf

Soweit es um eine Einsicht in Akten geht, welche zu einem laufenden Verwal­tungsverfahren geführt werden, ist dieses Einsichtsrecht allgemein in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr T. Tribukeit
Telefon: +49 3841 3040-5146
Fax: +49 3841 3040-85146
Funktion: Fachgebietsleitung Sozialpädagogischer Dienst
KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline
Telefon: +49 38872 53252
Telefon: 0163 5007475
Funktion: Die Nottelefone sind rund um die Uhr besetzt.
Frau A. Grund
Telefon: +49 3841 3040-5114
Fax: +49 3841 3040-85114
Funktion: Familiengerichtshilfe
Frau A. Leonhardt
Telefon: +49 3841 3040-5160
Fax: +49 3841 3040-85160
Funktion: Sachbearbeiterin Adoption
Frau C. Bosten
Telefon: +49 3841 3040-5167
Fax: +49 3841 3040-85167
Funktion: Familiengerichtshilfe
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
Frau N. Dröse
Telefon: +49 3841 3040-5147
Fax: +49 3841 3040-85147
Funktion: Familiengerichtshilfe
Standort Grevesmühlen
Fax: +49 3841 3040-5198
Herr J. Walter
Telefon: +49 3841 3040-5149
Fax: +49 3841 3040-85149
Funktion: Jugendgerichtshilfe
Frau K. Freitag
Telefon: +49 3841 3040-5155
Fax: +49 3841 3040-85155
Funktion: Sozialarbeiterin, Pflegekinderdienst/ Adoption
Frau T. Rönck
Telefon: +49 3841 3040-5159
Fax: +49 3841 3040-85159
Funktion: Familiengerichtshilfe
Frau L. Rönckendorf
Telefon: +49 3841 3040-5191
Fax: +49 3841 3040-85191
Funktion: Sozialarbeiterin in der Eingliederungshilfe
Frau V. Putane
Telefon: +49 3841 3040-5163
Fax: +49 3841 3040-85163
Funktion: Sachbearbeiterin Pflegekinderdienst
Frau C. Ploen
Telefon: +49 3841 3040-5150
Fax: +49 3841 3040-85150
Funktion: Sachbearbeiterin Pflegekinderdienst
Frau A. Suppa
Telefon: +49 3841 3040-5103
Fax: +49 3841 3040-85103
Funktion: Sachbearbeiterin Pflegekinderdienst
Herr F. Andersen
Telefon: +49 3841 3040-5166
Fax: +49 3841 3040-85166
Funktion: Jugendgerichtshilfe
Frau S. Mierendorff
Telefon: +49 3841 3040-5153
Fax: +49 3841 3040-85153
Funktion: Sozialarbeiterin in der Eingliederungshilfe
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 1414007

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Das Recht auf Akteneinsicht steht den am Verwaltungsverfahren Beteiligten zu. Die an dem entsprechenden Verwaltungsverfahren Beteiligten sind gem. § 13 VwVfG M-V

  • Antragsteller
  • Antragsgegner
  • Adressaten von Verwaltungsakten
  • Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrages und
  • von der Behörde zu dem Verfahren hinzugezogene Personen.

Soweit der Beteiligte Abschriften oder Ablichtungen aus der Akte herstel­len lässt, hat er die Kosten gegenüber der aktenführenden Behörde zu tragen, soweit dieser hierbei Kosten entstanden sind.

Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich bei der aktenführenden Behörde. Der Betei­ligte muss sich also zu der jeweiligen Behörde begeben. Hier ist vorab ein form- und fristlo­ser Antrag auf Akteneinsicht zu stellen. Die Behörde kann bestimmen, dass die Ak­teneinsicht nur unter Aufsicht eines Vertreters der Behörde gewährt wird, da ein An­spruch auf Akteneinsicht ohne Anwesenheit einer Aufsichtsperson nicht be­steht.

Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde erfolgen (z. B. wenn der Beteiligte in größerer Entfernung zum Sitz der aktenführenden Behörde wohnt). In einem solchen Fall werden die betreffenden Akten auf Antrag des Beteiligten an eine andere Behörde übersandt, so dass dort die Akten eingesehen werden können. Diese Möglichkeit wird auch in diplomatischen oder berufskonsularischen Vertre­tungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gewährt.

Im Regelfall wird der an einem Verwaltungsverfahren Beteiligte keine weiteren Un­terlagen vorlegen müssen, wenn er Einsicht in die Akten zu einem laufenden Verfah­ren beantragt, da er der Behörde als Verfahrensbeteiligter bekannt ist. Jedoch kann es im Einzelfall notwendig sein, darzulegen, inwieweit die begehrte Akteneinsicht zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Soweit ein Recht auf Akteneinsicht besteht, können die Behörden des Landes, die Akten elektronisch führen, Akteneinsicht dadurch gewähren, dass sie (kostenpflichtig)

1. einen Aktenausdruck zur Verfügung stellen,
2. die elektronischen Dokumente auf einem Bildschirm wiedergeben,
3. elektronische Dokumente übermitteln oder
4. den elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akten gestatten.

Die Form der elektronischen Akteneinsicht liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.

Soweit es um eine Einsicht in Akten geht, welche zu einem laufenden Verwal­tungsverfahren geführt werden, ist dieses Einsichtsrecht allgemein in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) geregelt.

  • § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V)