Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen

Ausgewähltes Gebiet: Binz

Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter...

Ihre zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Allgemeine Verwaltung

Jasmunder Str. 11
18609 Binz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038393 374-0
Fax: 038393 37487

Mitarbeiter

Frau Sindy Kubowicz
Telefon: 038393 37410
Fax: 038393 37487
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst
Funktion: Vorzimmerdienst
Frau Lucie Wahls
Telefon: 038393 37445
Fax: 038393 37487
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiterin Bezüge
Herr Ingo Reinolsmann
Telefon: 038393 37443
Fax: 038393 37487
Position: IT-Koordinator
Funktion: IT-Verantwortlicher
Frau Anja Ramthun
Telefon: 038393 37424
Fax: 038393 37487
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

  • Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
  • Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
  • Ehescheidung oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
    • Ihren Geburtsnamen oder
    • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. 
  • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.