Anmeldung in einer anderen Gemeinde

Ausgewähltes Gebiet: Altenhagen

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Miltzow - Bau- und Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519 Sundhagen

Zentraler Kontakt

Telefon: 038328 603-0
Fax: 038328 603-240

Mitarbeiter

Frau Doris Peschuk
Telefon: 038328 603226
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiterin Wohngeld
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen; Sachbearbeiterin Wohngeld; SB Wohngeld
Frau Annette Fiedler
Telefon: 038328 603-222
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiterin Wohngeld
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen; Sachbearbeiterin Wohngeld; SB Wohngeld

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow

Bus Miltzow
Bus: L301

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Bundesmeldegesetz (BMG)