Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Ausgewähltes Gebiet: Dömitz-Malliß

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Dömitz-Malliß - Bürgerbüro

Slüterplatz 2
19303 Dömitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038758 316-0
Fax: 038758 316-55

Mitarbeiter

Frau Schumann
Telefon: 038758 316-32
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin
Frau Schulenburg
Telefon: 038758 316-33
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin
Frau Wilke
Telefon: 038758 316-31
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin
Frau Betke
Telefon: 038758 316-23
Position: Sachbearbeiterin
Frau Giencke
Telefon: 038758 316-34
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Bundesmeldegesetz (BMG)