Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Ausgewähltes Gebiet: Parchimer Umland

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Parchimer Umland
Einwohnermeldeamt/Kultur

Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3871 421317
Fax: +49 3871 421318

Mitarbeiter

Frau Kauffeldt
Telefon: 03871 4213-17
Fax: 03871 4213-18

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

außerhalb der Öffnungzeit nach vorheriger Vereinbarung

jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Bundesmeldegesetz (BMG)