Anerkennung der Eignung eines Vereins als Vormund beantragen
Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.
Ihre zuständige Stelle
Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern - Landesjugendamt
Am Grünen Tal 19
19063
Schwerin, Landeshauptstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Eintragung des Vereins
- Satzung
- Anzahl und Ausbildung der Mitarbeiter
- Anzahl der Wohnplätze
- Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Versicherung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII
- Nachweis bzw. Planung der Vorbereitung und Fortbildung der Mitarbeiter sowie der Gewinnung von Einzelvormündern
Voraussetzungen
Ein eingetragener, rechtsfähiger Verein erhält die Erlaubnis zur Übernahme einer Vormundschaft, wenn er
- eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigt, weiterbildet und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert,
- sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern bemüht und sie in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät,
- einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
Verfahrensablauf
Für die Anerkennung des Vereins bedarf es eines Antrages. Das Landesjugendamt prüft als Landesjugendamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und erteilt die Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann befristet oder an weitere Auflagen gebunden sein. Die Erlaubnis gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Die Erlaubnis kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden.
Näheres zum Verfahren und zu den Voraussetzungen sollte ggf. beim Landesjugendamt erfragt werden.
Das Landesjugendamt unterrichtet die zuständigen Jugendämter und Amtsgerichte über seine Entscheidung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.