Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern

Ausgewähltes Gebiet: Graal-Müritz

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Ausländerangelegenheiten

August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-32999
Fax: +49 3843 755-32810

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr


Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.

  • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise, dass
    • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
    • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
    • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

 Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Zusätzlich muss

  • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
  • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

  • bis zu drei Monate: 96 Euro,
  • über drei Monate: 93 Euro.

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

§ 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG