Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Gartenstraße 17
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Postanschrift
Postfach110264
17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
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Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Die Übermittlung des Verdachts einer Tierseuche kann telefonisch, formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.
Nach Anzeige eines Tierseuchenverdachtes trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen, die zur Bestätigung oder Ausräumung des Verdachtes sowie gegebenenfalls zur Bekämpfung der festgestellten Tierseuche erforderlich sind.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- eventuell betroffene Nachbarbestände
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere ge- oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (zum Beispiel "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht vom zuständigen Veterinäramt untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Notschlachtung, Quarantäne) getroffen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Im Falle des Ausbruches einer Tierseuche ist es Aufgabe des Veterinäramtes die Bestände zu schützen und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu werden vorgeschriebene Sperrmaßnahmen umgesetzt und durch diagnostische Untersuchungen die Infektionswege abgeklärt.
Aktuelle Tierseuchensituation (Sperrgebiet, Risikogebiet, Beobachtungsgebiet) im Landkreis (Geoportal): https://geoport-lk-mse.de/geoportal/crisis_area.php
Aktuelle Informationen zu den Tierseuchen im Landkreis MSE (u.a. Allgemeinverfügungen): https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Tierseuchen/
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Friedrich-Löffler Institutes unter: https://www.fli.de/de/home