Tierseuchenverdacht melden

Ausgewähltes Gebiet: Altenhof

Die Anzeige von Tierseuchen ist erforderlich, damit die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen einleitet. Dies dient der Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-4542
Fax: +49 395 57087-64390

Mitarbeiter

Anne-Kathrin Lohrenz
Telefon: +49 39557087454 2
Fax: 0395 5708764390
Antonia Wieske
Telefon: +49 39557087329 0
Fax: 0395 5708764390
Marten Blumhagen
Telefon: +49 39557087310 4
Andrea Degenhard
Telefon: +49 39557087327 8
Fax: 0395 5708764390
Jana Pecat
Telefon: +49 39557087454 1
Fax: 0395 5708764390
Marie Isernhagen-Weltzien
Telefon: +49 39557087222 6
Fax: 0395 5708764390
Patricia Sophie Spietz
Telefon: +49 39557087582 3
Fax: 0395 5708764390
Angela Schwabe
Telefon: +49 39557087314 8
Fax: 0395 5708764390
Eva Discher
Telefon: +49 39557087318 1
Fax: 0395 5708764390
Anja Strasen
Telefon: +49 39557087453 8
Fax: 0395 5708764390
Christian Maschke
Telefon: +49 39557087227 3
Fax: 0395 5708764390

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts sind keine Unterlagen erforderlich. 

Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Übermittlung des Verdachts einer Tierseuche kann telefonisch, formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.

Nach Anzeige eines Tierseuchenverdachtes trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen, die zur Bestätigung oder Ausräumung des Verdachtes sowie gegebenenfalls zur Bekämpfung der festgestellten Tierseuche erforderlich sind.

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere
  • Besitzer der Tiere
  • eventuell betroffene Nachbarbestände
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
  • Wurden Tiere ge- oder verkauft?

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (zum Beispiel "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

Nach der Anzeige wird der Verdacht vom zuständigen Veterinäramt untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Notschlachtung, Quarantäne) getroffen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Im Falle des Ausbruches einer Tierseuche ist es Aufgabe des Veterinäramtes die Bestände zu schützen und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu werden vorgeschriebene Sperrmaßnahmen umgesetzt und durch diagnostische Untersuchungen die Infektionswege abgeklärt.

Aktuelle Tierseuchensituation (Sperrgebiet, Risikogebiet, Beobachtungsgebiet) im Landkreis (Geoportal): https://geoport-lk-mse.de/geoportal/crisis_area.php

Aktuelle Informationen zu den Tierseuchen im Landkreis MSE (u.a. Allgemeinverfügungen): https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Tierseuchen/

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Friedrich-Löffler Institutes unter: https://www.fli.de/de/home