Suche von A bis Z - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich) anzeigen - Orte mit Anfangsbuchstaben A

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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich) anzeigen

Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnisinhaber nach § 7 Sprengstoffgesetz, vom Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz sowie vom Inhaber einer nicht-gewerblichen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz angezeigt werden.

Orte mit dem Buchstaben A