Kontextsuche
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Folgende Leistungen wurden zum Thema Tierhaltung und Jagd gefunden:
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Änderungen im Jagdschein eintragen lassen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.
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Angelerlaubnis für die Küstengewässer M-V / Erteilung
Erteilung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes M-V als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte.
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Angriffe durch Tiere
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
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Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
An bestimmten Orten müssen alle Hunde an der Leine geführt werden, außerdem besteht für bestimmte Hunde ein genereller Leinenzwang. Von den Regelungen sind aber Ausnahmen möglich.
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Bienenhaltung Anzeige
Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden.
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Dokumentierung von Jagdabschüssen
Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes Jagdjahr im Vorfeld Abschusspläne für die vorkommenden Schalenwildarten zu erstellen.
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Entschädigung für Maßnahmen zur ASP-Prävention beantragen
Als Jagdausübungsberechtigte/r können Sie für die Erlegung von Schwarzwild (Pürzelprämie) in Ihrem Revier sowie für die Beprobung von Fallwild, Unfallwild und krank erlegtem Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung beantragen.
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Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
Für das Halten, Führen und nichtgewerbsmäßige Züchten eines Listen- oder Kampfhundes wird eine Erlaubnis benötigt. Für den Umgang gibt es besondere Verbote und Gebote.
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Erlaubnis zum Betrieb eines Tierheims beantragen
Wer in Deutschland Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung hält, darf dies nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde tun.
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Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Für das Kürzen der Schnabelspitze beim Nutzgeflügel ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig.