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Folgende Leistungen wurden zum Thema Tierhaltung und Jagd gefunden:
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Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
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Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
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Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
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Angriffe durch Tiere melden
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
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Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung erteilen
Das Schlachten eines Tieres ist in Deutschland grundsätzlich nur mit geeigneter Betäubung erlaubt. Ausnahmen zur Gewährleistung der Religionsfreiheit sind möglich, sind aber genehmigungspflichtig.
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Bienenhaltung anzeigen
Zur Verhinderung von Tierseuchen und deren effektiven Bekämpfung ist die Anzeige von Tierhaltungen erforderlich. Mit der Anzeige der Bienenhaltung muss die Anzahl und der Standort der gehaltenen Völker angegeben werden.
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Entschädigung für Maßnahmen im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Anordnungen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beantragen
Als Jagdausübungsberechtigte beziehungsweise Jagdausübungsberechtigter können Sie für die Erlegung von Schwarzwild in Ihrem Revier (gelegen im ASP-Restriktionsgebiet) eine Aufwandsentschädigung beantragen.
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Erlaubnis zum Betrieb eines Tierheims beantragen
Wer in Deutschland Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung hält, darf dies nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde tun.
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Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Für das Kürzen der Schnabelspitze beim Nutzgeflügel ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig.
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Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.