Entschädigung für Maßnahmen im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur unschädlichen Beseitigung von erlegtem Schwarzwild aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Als Jagdausübungsberechtigte/r können Sie für die Erlegung von Schwarzwild in Ihrem Revier (gelegen im ASP-Restriktionsgebiet) eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsbereich AöR
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Zentraler Kontakt

Mitarbeiter

Manfred Baum
Telefon: 03994 235-100

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Nein

Dem Antrag für die Aufwandentschädigung für erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die erste Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines
  • ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie (einmalig)
  • die Bestätigung, dass die Biosicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Jagdausübung eingehalten worden sind
  • die Bestätigung über eine erfolgte Blutprobenentnahme gemäß den Vorgaben des örtlich zuständigen Veterinäramtes
  • die Bestätigung der unschädlichen Beseitigung des erlegten Stückes Schwarzwild nach den Vorgaben des örtlich zuständigen Veterinäramtes

Antragsberechtigt für die Aufwandsentschädigung zur befugten Erlegung von Schwarzwild sind Jagdausübungsberechtigte, deren Jagdbezirk sich in einem Restriktionsgebiet in Mecklenburg-Vorpommern befindet und die das erlegte Wild aufgrund einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung unschädlich beseitigen müssen.

Dem Antrag sind die erste Durchschrift des Wildursprungsscheines (grün), der Jagdbezirksnachweis in Kopie (z.B. Jagdschein) sowie die Bestätigung über die erfolgte Blutprobe und die unschädliche Beseitigung des erlegten Schwarzwildes beizufügen. Es ist zu bestätigen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Jagdausübung eingehalten worden sind.

keine

Die Aufwandsentschädigung wird auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde gewährt.

  • Zuständige Behörde ist das Forstamt oder Nationalparkamt, in dessen Gebiet der Jagdbezirk oder der größte Teil des Jagdbezirkes liegt.
  • Die notwendigen Antragsformulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich.
  • Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
  • Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweise: Sofern die Entschädigungsleistung in ihrer Summe EUR 1.500,00 übersteigt, wird Ihr Finanzamt darüber informiert.

Sie können als Jagdausübungsberechtigte/r für jedes in Ihrem Revier erlegte Stück Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 100,00 pro erlegtem Stück erhalten, sofern sich Ihr Revier in einer ASP-Restriktionszone befindet. Weiterhin muss die Bejagung des Schwarzwildes auch nach der geltenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zulässig sein. Das erlegte Schwarzwild muss nach der Erlegung aufgrund der geltenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung unschädlich beseitigt werden.