Kontextsuche
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Themenbereiche
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- Freie Berufe
- Genehmigungen/ Bescheinigungen
- Gewerbe
- Landwirtschaft und Umwelt
- Netzwerke der Wirtschaft
- Steuern und Versicherungen
- Vorschriften
Folgende Leistungen wurden zum Thema Gewerbe und Wirtschaft gefunden:
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Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
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Anlagen zur Feuerbestattung Messung einzeln
Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
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Anlagen zur Feuerbestattung Messung kontinuierlich
Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
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Anonyme Hinweise Entgegennahme
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.
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Anzeige Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferverträgen Bestätigung
Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.
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Anzeige von Entlassungen Entgegennahme
Beabsichtigen Sie in Ihrem Betrieb eine größere Zahl von Beschäftigten zu entlassen, müssen Sie das der Agentur für Arbeit rechtzeitig melden.
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Anzeige zur Überlassung (§ 1a AÜG) Entgegennahme
Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.
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Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus Drittstaaten beantragen
Sie möchten in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
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Approbation als "Ärztin" oder "Arzt" aus EU/EWR/Schweiz beantragen
Sie möchten in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. -
Approbation als "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
Sie möchten in Deutschland als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten? Dann brauchen Sie die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.