Anzeige Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferverträgen Bestätigung

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.

Ihre zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), Team 241/242

Nordbahnhofstraße 30-34
70191 Stuttgart, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 228 50208-2453
Telefon: +49 228 50208-2455
Telefon: +49 228 50208-2437
Telefon: +49 228 50208-2436
Telefon: +49 228 50208-2427
Telefon: +49 228 50208-2424

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-Programme
  • Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
  • Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
  • Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
  • Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
  • gegebenenfalls Vollmacht

Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um

  • beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
  • in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
  • gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.

Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um

  • erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
  • Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
  • im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.

Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (Team 242). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.

Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.

Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.

In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.

Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.