Kontextsuche
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Folgende Leistungen wurden zum Thema Steuern gefunden:
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden
Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Nebenarbeitsverhältnis mitteilen (Steuerklasse VI)
Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklasse bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten sowie von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern beantragen
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen bei Heirat beantragen
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft beantragen
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
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Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen
- Auch für ein über 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
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Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen
- Für ein unter 18 Jahre altes Kind können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
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Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
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Kapitalertragsteuer Befreiung
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.