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Folgende Leistungen wurden zum Thema Handwerk gefunden:
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Handwerk: Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.
Die Handwerkskammer erteilt Ausübungsberechtigungen nach § 7a Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk oder nach § 7b Handwerksordnung an langjährig tätige Gesellen.
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Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle / das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.
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Handwerk: Einzelauskunft aus der Handwerksrolle beantragen
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.
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Handwerk: Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk erstmalig anzeigen
Wenn Sie als Handwerkerin oder Handwerker aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz vorübergehend zulassungspflichtige Handwerksleistungen in Deutschland erbringen wollen, ohne hier eine Niederlassung zu haben, müssen Sie dies anzeigen.
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Handwerk: Feststellung der Gleichwertigkeit für Berufe im Handwerk mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk. Für 41 Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation.
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Handwerk: Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen
Wenn Sie bereits erstmalig die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen mitgeteilt haben, müssen Sie vor Ablauf eines Jahres anzeigen, wenn Sie diese ohne wesentliche Änderungen auch im Folgejahr erbringen wollen.
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Handwerk: Löschung der Eintragung eines Handwerksbetriebs beantragen
Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.
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Handwerk: Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.
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Handwerk: Neue Betriebsleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebs melden
Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.
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Maler- und Lackiererhandwerk - Zusatzversorgungskasse und gemeinnützige Urlaubskasse
Wenn Sie Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in der gemeinnützigen Urlaubskasse sowie der Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks.