Kontextsuche

Bei der Kontextsuche haben Sie die Möglichkeit, Leistungen anhand von Lebenslagen bzw. Problemstellungen zu suchen. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Icon und verfeinern Sie Schritt für Schritt die Suche, um zur gewünschten Leistung zu gelangen.

3. Bauverfahren


Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen vier unterschiedlichen Verfahrensarten - verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V, die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V und das (vollständige) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V.

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Wenn Sie möchten, können Sie, bevor Sie einen Bauantrag stellen, einen Vorbescheid zu Fragen, die das Bauvorhaben betreffen, beantragen (§ 75 LBauO M-V). Dies ist z.B. sinnvoll, wenn Sie befürchten müssen, dass das Bauvorhaben unter Umständen nicht genehmigungsfähig sein könnte. Häufig lässt man in einem Vorbescheid die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Für die Beseitigung von Anlagen und Gebäuden gelten bestimmte Regelungen. Die Beseitigung der in § 61 Abs. 1LBauO M-V genannten Anlagen sowie der freistehenden Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie der sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10m, sind verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Denkmale handelt, die in die Denkmalliste eingetragen sind. Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V erforderlich.

Beachten Sie, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder ganz oder teilweise beseitigt werden muss.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 03.06.2013


Folgende Leistungen wurden zum Thema 3. Bauverfahren gefunden: