Kontextsuche
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Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.2. Annahme/Ausschlagung einer Erbschaft gefunden:
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Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet...
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Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen
Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, müssen Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar/ einer Notarin erklären, beglaubigen lassen und dem Nachlassgericht vorlegen.
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Niederschrift der Ausschlagung einer Erbschaft beantragen
Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sie können die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.