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02. Kindertageseinrichtungen

In Kindertageseinrichtungen werden Kinder bis zum Schuleintritt oder schulpflichtige Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags gefördert. Die individuelle Förderung umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung. Kindertageseinrichtungen können als Kindertagesstätte, Krippe, Kindergarten und Hort geführt werden.

Das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen soll sich pädagogisch und organisatorisch nach den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien richten. Das gilt insbesondere für die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen.

Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen erfolgen grundsätzlich durch pädagogische Fachkräfte. Ziel ist die Förderung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die schrittweise eingeführt wird, ist Grundlage der individuellen Förderung in den Kindertageseinrichtungen.

Basierend auf dieser verbindlichen Bildungskonzeption erstellt jede Kindertageseinrichtung zur Verwirklichung der im Kindertagesförderungsgesetz genannten Ziele und Inhalte eine einrichtungsspezifische Konzeption. Diese ist dem zuständigen Jugendamt vorzulegen. Soweit es möglich ist, sollen diese Regelungen auch in der Kindertagespflege Anwendung finden.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Die Beteiligung der Eltern z. B. an Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung, ihre Einbeziehung bei der Realisierung von Projekten sowie anderen Vorhaben der Kindertageseinrichtung ist anzustreben. Die Fachkräfte sind verpflichtet, die Eltern in allen wichtigen Angelegenheiten der frühkindlichen Bildung, insbesondere der individuellen Förderung ihres Kindes, zu beraten. Dies kann in Einzelgesprächen, auf Elternversammlungen, Elternbesuchen oder durch Elterninformationsbriefe geschehen. Die Leitungen bzw. die Träger der Einrichtungen legen ihr pädagogisches Konzept selbst fest und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Die individuelle Förderung in Kindertageseinrichtungen umfasst eine wöchentliche Betreuung in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen von 30 Stunden in der Woche (Teilzeitförderung).

Die Ganztagsförderung umfasst einen Betreuungsumfang von 50 Stunden wöchentlich und kann beansprucht werden, wenn dies zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf notwendig ist oder die Personensorgeberechtigten an der Ausübung des Sorgerechts ganz oder teilweise gehindert sind.

Die Förderung kann auf Wunsch der Sorgeberechtigten auch als Halbtagsförderung im Umfang von 20 Wochenstunden in Anspruch genommen werden. Die Förderung erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag.

In vielen Kindertageseinrichtungen erfolgt die individuelle Förderung in altershomogenen oder altersgemischten Gruppen. In altersgemischten Gruppen werden neben Kindergartenkindern auch Kleinkinder -  das sind Kinder im Alter von unter drei Jahren - und/oder Schulkinder, gemeinsam betreut.


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