Zuschuss für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen in der Agrar- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen zur Steigerung von Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Befähigung, zur Schaffung guter Berufs- und Lebensperspektiven.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 620

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Christian Koll
Telefon: +49 385 588-61620
Position: Dezernatsleitung

Öffnungszeiten

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Parkplätze

Anzahl: 21
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Platz der Jugend
Bus: 39

Thierfelder Straße
Straßenbahn: 3, 6
Regionalbahn: RB 11, RB 12

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

  • Anerkennung der Bildungsträger
  • Anerkannte Lehrgangsinhalte
  • keine

Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das Formular ist über die Bewilligungsbehörde erhältlich (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei)

Was wird gefördert?

Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen zur Steigerung von Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Befähigung, zur Schaffung guter Berufs- und Lebensperspektiven, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, zur Umstellung auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten (Diversifizierung).

  • Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen:
    • Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
    • die betriebsnahe Berufsbildung (z. B. Fahrschulausbildung Klasse T für Auszubildende),
    • die internationale Bildung
    • die Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen
    • die Fortbildung zu zertifizierten Natur- und Landschaftsführern, Natur- und Landschaftsführerinnen und Geprüften Natur- und Landschaftspflegern, Natur- und Landschaftspflegerinnen, zu zertifizierten Waldpädagogen, Waldpädagoginnen sowie zur zertifizierten Fachkraft für Reittourismus,
    • die kooperative Fortbildung verschiedener Wirtschaftsbereiche, die der Vorbereitung auf einen Berufswechsel und der Bildung regionaler und überregionaler Wertschöpfungsketten dienen
  • Demonstrationsprojekte, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching:
    • Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und
    • Erhöhung des Umweltbewusstseins von Beschäftigten in der Agrar- und Forstwirtschaft
  • kurzzeitiger Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe
  • Vorhaben zur Ermittlung des regionalen und individuellen Qualifizierungsbedarfs
  • Vorhaben der beruflichen Weiterbildung, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftspolitisch bedeutsam sind

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind die Träger der Bildungsmaßnahmen oder des sonstigen Wissenstransfers, bei Informationsmaßnahmen auch anerkannte Beratungsanbieter

Wie wird gefördert?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von

  • 70 % bzw. 90 % (teilnehmerbezogene Kosten bei Lehrgängen)
  • 100 % (teilnehmerunabhängige Kosten)