Zuschuss für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen in der Agrar- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen
Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen zur Steigerung von Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Befähigung, zur Schaffung guter Berufs- und Lebensperspektiven.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 620
Thierfelderstraße 18
18059
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Parkplätze
Anzahl: 21
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Platz der Jugend
Bus:
39
Thierfelder Straße
Straßenbahn:
3, 6
Regionalbahn:
RB 11, RB 12
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.
Voraussetzungen
- Anerkennung der Bildungsträger
- Anerkannte Lehrgangsinhalte
Kosten
- keine
Verfahrensablauf
Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Das Formular ist über die Bewilligungsbehörde erhältlich (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen zur Steigerung von Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit, zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und Befähigung, zur Schaffung guter Berufs- und Lebensperspektiven, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, zur Umstellung auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten (Diversifizierung).
- Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen:
- Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- die betriebsnahe Berufsbildung (z. B. Fahrschulausbildung Klasse T für Auszubildende),
- die internationale Bildung
- die Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen
- die Fortbildung zu zertifizierten Natur- und Landschaftsführern, Natur- und Landschaftsführerinnen und Geprüften Natur- und Landschaftspflegern, Natur- und Landschaftspflegerinnen, zu zertifizierten Waldpädagogen, Waldpädagoginnen sowie zur zertifizierten Fachkraft für Reittourismus,
- die kooperative Fortbildung verschiedener Wirtschaftsbereiche, die der Vorbereitung auf einen Berufswechsel und der Bildung regionaler und überregionaler Wertschöpfungsketten dienen
- Demonstrationsprojekte, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching:
- Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und
- Erhöhung des Umweltbewusstseins von Beschäftigten in der Agrar- und Forstwirtschaft
- kurzzeitiger Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe
- Vorhaben zur Ermittlung des regionalen und individuellen Qualifizierungsbedarfs
- Vorhaben der beruflichen Weiterbildung, die für das Land Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftspolitisch bedeutsam sind
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind die Träger der Bildungsmaßnahmen oder des sonstigen Wissenstransfers, bei Informationsmaßnahmen auch anerkannte Beratungsanbieter
Wie wird gefördert?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von
- 70 % bzw. 90 % (teilnehmerbezogene Kosten bei Lehrgängen)
- 100 % (teilnehmerunabhängige Kosten)