Kommunale Sportförderung: Zuwendung für kleine, bedürftige Sportvereine beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Einige Kommunen bieten Förderungen für kleine, bedürftige Sportvereine an.

Die Leistung "Kommunale Sportförderung: Zuwendung für kleine, bedürftige Sportvereine beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Rostock, Hanse- und Universitätsstadt online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Schule und Sport | SG Sportförderung und Sportstättenvergabe

Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Haltestelle Holbeinplatz
S-Bahn: Rostock

Haltestelle Schillingallee
Bus: Linie 25/27/28

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.

Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:

  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
  2. die Datenschutzerklärung sowie
  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.

Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.

Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.

Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW : Datenschutzerklärung

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Der Sportverein:

  • ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
  • ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
  • ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
  • gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.

Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.

Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Eine Zuwendung aus dem Sonderfonds können Sie nur online beantragen.

Der Antrag muss vollständig sein.

Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Bestätigungen der Fachverbände über den Kaderstatus der Sportler*innen usw.) zu belegen.

Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erhalten Sie die gewünschte Zuwendung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

  • Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
  • Nach Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen der Bescheid schriftlich zugestellt.
  • Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse-  und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen in Verbindung mit dem Bürgerschaftsbeschluss 2023/BV/4686-35 (ÄA) an Vereine
  • Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.
  • Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Schule und Sport
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock sowie Bürgerschaftsbeschluss besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Zuwendungsbescheide werden nach Zustimmung des Präsidiums des Stadtsportbundes innerhalb von 4 Wochen erstellt.

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