Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Die Leistung "Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Greifswald, Universitäts- und Hansestadt online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis

Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PF 3153
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4125
Telefon: +49 3834 8536-4120
Fax: +49 3834 8536-1126

Mitarbeiter

Herr Sascha Gennies
Telefon: +49 3834 8536-4125
Fax: +49 3834 8536-1126
Raumnummer: AE 01

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) nutzen Behörden und andere Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern das MV-Serviceportal mit dem MV-Nutzerkonto auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Im Zusammenhang mit den von Ihnen gestellten Anträgen werden Ihre personenbezogene Daten durch Behörden und andere Institutionen, die für die jeweilige Verwaltungsleistung zuständig sind (zuständige Stelle), auf Grundlage der unten genannten Rechtgrundlagen sowie zum jeweils angegebenen Zweck verarbeitet. Verantwortlich ist jeweils die oben genannte zuständige Stelle zur Ausführung der Verwaltungsleistung im von Ihnen gewähltem Ort. Weitere Hinweise auch zu Ihren Rechten finden Sie bei ihrer zuständigen Stelle und deren Beauftragten für den Datenschutz. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW : Datenschutzerklärung

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.

Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

10,20 Euro zzgl. Auslagen

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Zeigen Sie die Änderung durch Abgabe des ausgefüllten Formulars und der aktuellen Unterlagen bei der Zulassungsstelle an.

Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie über Ihre angegebenen Daten.

Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens erhalten Sie den geänderten Parkausweis vor Ort oder mittels Postversand an Ihre Wohnadresse.

Dem Brief liegt der dazugehörige Gebührenbescheid bei, es sei denn Sie haben die Gebühren bereits im Online-Verfahren oder vor Ort beglichen.

Die bei Erteilung festgesetzte Frist des ursprünglichen Bewohnerparkausweises bleibt durch die Änderung unberührt.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.

keine Angaben

keine Angaben

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Der Antrag wird schnellstmöglich geprüft und bearbeitet.

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