Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Eltern, denen eine Kostenbeteiligung für die Kindertagesförderung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist, können sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5102

Mitarbeiter

Frau Annika Bordihn
Telefon: 03871 722-5121
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandy Hufnagel
Telefon: 03871 722-5124
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sylvia Golein
Telefon: 03871 722-5114
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ina Klüßendorf
Telefon: 03871 722-5126
Position: Sachbearbeiterin
Herr René Batgerel
Telefon: 03871 722-5122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Daniela Kopischke
Telefon: 03871 722-5192
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jana Hahn
Telefon: 03871 722-5259
Position: Sachbearbeiterin
Frau Simone Schumann
Telefon: 03871 722-5120
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jennifer Hoffmann
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sabine Drescher
Telefon: 03871 722-5103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Emma Jastram
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Yvonne Schult
Telefon: 03871 722-5109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Bärbel Jaap
Telefon: 03871 722-5258
Position: Sachbearbeiterin
Frau Inika Schade
Telefon: 03871 722-5112
Position: Sachbearbeiterin
Frau Cornelia Harm
Telefon: 03871 722-5115
Position: Sachbearbeiterin
Herr Robert Quade
Telefon: 03871 722-5125
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anja Westphal
Telefon: 03871 722-5119
Position: Sachbearbeiterin
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Telefon: 03871 722-5123
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung - im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde Vereinbarungen nach §§ 78b bis e SGB VIII oder vergleichbare Vereinbarungen ab. Darin wird festgelegt, welche Leistung und Qualität die Einrichtung erbringen sowie die differenzierten Entgelte für die Leistungsangebote und betriebsnotwendige Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Vertretende des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung beratend teilnehmen.

Eltern, denen eine Kostenbeteiligung für die Kindertagesförderung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist, können sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden.

Je nach Einzelfall kann der Elternbeitrag einschließlich der Verpflegungskosten auf Antrag ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Darüber hinaus werden Eltern anteilig von den Elternbeiträgen durch das Land entlastet und das Land hat ab dem 01.01.2019 die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder eingeführt.

Finanzielle Hilfen für Träger von Tageseinrichtungen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich gemäß dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) an den allgemeinen Kosten der Kindertagesförderung. Dazu gewährt es den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Zuweisung.

Die Landkreise und kreisfreien Städte leiten als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die ihnen gewährten Landesmittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Darüber hinaus gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden aus eigenen Mitteln einen dem Gesetz entsprechenden Betrag.