Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Zum Amtsbrink 2
17192
Waren (Müritz), Stadt
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Postanschrift
Postfach110264
17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 50
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Am Bürgerhaus
Bus:
3
Bus:
2
Bus:
11/12 (dat Bus)
Bus:
Citylinie
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Antrag für eine Grundwasserabsenkung durch Entnahme und Ableitung von Grundwasser gemäß § 9 Abs. 1 Pkt. 5 Wasserhaushaltsgesetz
- Anzeige einer oberflächennahen Geothermienutzung aus dem Grundwassser - LK MSE
- Anzeige für Erdwärmekollektoren in Mecklenburg-Vorpommern - LK MSE
- Erlaubnisantrag für Erdwärmesonden in Mecklenburg-Vorpommern - LK MSE
- Vorhabensanzeige nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz und § 33 Landeswassergesetz M-V für das Abteufen einer Bohrung und die Entnahme von Grundwasser < 8 m³/Tag
- Vorhabensanzeige nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz und § 33 Landeswassergesetz M-V für das Abteufen einer Bohrung und die Entnahme von Grundwasser > 8 m³/Tag
Erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwasserbenutzung benötigt die Behörde möglichst einen Lageplan mit Angaben über die Lage sowie Daten zu der Entnahmestelle, Auskunft über die beabsichtigte Jahresfördermenge und die Verwendung des Wassers.
Kosten
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung - WaKostVO M-V. Für die Registrierung einer Anzeige nach § 32 Absatz 3 Wassergesetz des Landes M-V gilt Tarifstelle 238 (20 bis 250 Euro).
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Für die Registrierung einer Anzeige nach § 32 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) gilt die Wasserwirtschaftskostenverordnung – WaKostVO M-V, Tarifstelle 238 (20 bis 250 Euro).
Verfahrensablauf
Die Untere Wasserbehörde nimmt die Anzeige, die formlos zu stellen ist, entgegen und prüft deren Vollständigkeit. Die endgültige Untersagung oder die Festsetzung von Benutzungsbedingungen hat binnen zwei Monaten nach der Anzeige oder der vorläufigen Untersagung zu erfolgen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Wasserbehörde ist eine erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung anzuzeigen.
Folgende Benutzungen sind erlaubnisfrei:
a) das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser
1. für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck,
2. für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke,
soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind.
b) das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser in geringen Mengen für gewerbliche Betriebe sowie für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau über die unter a) genannten Zwecke hinaus, soweit
1. keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind und
2. sie für Zwecke des nicht gewerblichen Gartenbaus oder zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
außerhalb besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft erfolgen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Die betreffenden Vorhaben sind der Wasserbehörde nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 32 Landeswassergesetz anzuzeigen.
Es wird keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, aber die Anzeige wird registriert.