Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges - Verlängerung

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Für die Verlängerung der Berechtigungen aus der fliegerischen Lizenz (Lizenz) ist je nach Lizenz der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie...

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Torsten Butzin
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nachweis der Verlängerungsbedingungen für die jeweilige Berechtigung

  • Persönliche Voraussetzungen:
    • durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
    • charakterliche Zuverlässigkeit
       
  • Fachliche Voraussetzungen:
    • Nachweis vorgegebener Mindestanzahl an Starts und Landungen
    • ggf. Übungsflug mit Fluglehrer
    • ggf. erfolgreich bestandene praktische Befähigungsüberprüfung, die in der Regel die Abfrage von theoretischen Kenntnissen enthält

Nachweis von Kenntnissen der im Sprechfunkverkehr verwendeten Sprache (in der Regel Englisch oder Deutsch)

Es falls Kosten gemäß gültiger Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) an.

Für die Verlängerung der Berechtigungen aus der fliegerischen Lizenz (Lizenz) ist je nach Lizenz der Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Übungsflügen mit Fluglehrer oder Befähigungsüberprüfung durch anerkannte Prüfer zu erbringen sowie die durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit durch Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nachzuweisen.