Flughafen: Genehmigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Torsten Butzin
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten
  • Eingang des Antrages
  • Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
  • ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
  • ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
  • Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
  • Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
  • Genehmigungserteilung
  • Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
  • Gestattung der Betriebsaufnahme