Förderung: Zuschuss für den Anbau von vielfältigen Kulturen im Ackerbau beantragen
Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch ein vielfältiges Artenspektrum im Ackerbau.
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen
Paulshöher Weg 1
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Voraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
- die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Zuwendungszweck
Gefördert wird der Anbau von jährlich mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit dem Anbau von Leguminosen auf der Ackerfläche des Betriebes.
Gegenstand der Zuwendung
Förderfähig sind in Mecklenburg-Vorpommern gelegene Flächen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet:
- den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung (mindestens 5 Jahre und 7,5 Monate) selbst zu bewirtschaften,
- die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung selbst zu nutzen,
- jährlich mindestens 5 verschiedene Hauptfruchtarten anzubauen. Dabei darf der Anbau jeder Hauptfruchtart 10 % der Ackerfläche nicht unterschreiten und 30 % nicht überschreiten,
- jährlich auf mindestens 10 % der bestehenden Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen in den Varianten:
Variante I: Auf mindestens 10 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes sind Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen.
Variante II: Auf mindestens 10 % der gesamten Ackerfläche des Betriebes sind Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen. Ferner sind davon auf mindestens 5 % der Ackerfläche großkörnige Leguminosen anzubauen (Der Anteil kleinkörniger Leguminosen kann auch größer als 5 % sein.).
Variante III: Auf mindestens 10 % der Ackerfläche sind großkörnige Leguminosen anzubauen. Weitere Flächen über die 10 % hinaus können mit kleinkörnigen Leguminosen bestellt sein. -
den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes insgesamt außer in den Fällen des Besitzwechsels, der mehrjährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung derselben nicht zu verringern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich:
Bei Variante I: EUR 65,00 je Hektar Ackerfläche bei konventionell wirtschaftenden Betrieben und EUR 40,00/ha Ackerland bei Betrieben, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten.
Bei Variante II: EUR 75,00 je Hektar Ackerfläche bei konventionell wirtschaftenden Betrieben und EUR 50,00/ha Ackerland bei Betrieben, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten.
Bei Variante III: EUR 85,00 Euro je Hektar Ackerfläche bei konventionell wirtschaftenden Betrieben und EUR 60,00/ha Ackerland bei Betrieben, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten.
Werden mit Leguminosen bebaute Flächen gleichzeitig als ökologische Vorrangflächen herangezogen, werden die Zuwendungsbeträge jeweils um EUR 20,00 je Hektar förderfähiger Ackerfläche abgesenkt.
Fristen
Laufzeit der Förderung
Weitere Informationen
Die Zahlungen für laufende Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.