Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Geschäftsstelle Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Alexandrinenstr. 1
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Formular: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Präventionsprojekten gemäß Verwaltungsvorschrift vom 5. Juli 2010 (AmtsBl. M-V 2010 S. 382)
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
- detaillierter Finanzierungsplan
- Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
- gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers
Voraussetzungen
- Sitz und Wirkungskreis des Zuwendungsempfängers im Land M-V
- keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Stellen des Landes oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Qualifikationsnachweis für Betreuer bei Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
- Besondere Anforderungen für Projekte zur Thematik „Sport statt Gewalt“ (z.B. Lizenz bzw. Lehrbefähigung sowie Projektinhalt)
- für Kommunale Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte: Erfüllung von Mindeststandards
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars schriftlich zu stellen an das
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg -Vorpommern
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsstelle -
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Projektbeschreibung
- detaillierter Finanzierungsplan
- Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
- gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Zuwendungszweck
Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung
Gegenstand der Zuwendung
Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen
Zuwendungsempfänger
Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- für Kommunale Präventionsräte: Festbetragsfinanzierung bezogen auf die Einwohnerzahl des Vorjahres
- für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die beantragte Förderung den Betrag von EUR 1.000 grundsätzlich nicht unterschreiten.
Fristen
Antragstermin
- für Kommunale Präventionsräte: 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr
- für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: 31. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr