Zuwendungen für Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Geschäftsstelle Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung

Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formular: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Präventionsprojekten gemäß Verwaltungsvorschrift vom 5. Juli 2010 (AmtsBl. M-V 2010 S. 382)
  • Onlineverfahren möglich: ja 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Projektbeschreibung
  • detaillierter Finanzierungsplan
  • Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
  • gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers
  • Sitz und Wirkungskreis des Zuwendungsempfängers im Land M-V
  • keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Stellen des Landes oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Qualifikationsnachweis für Betreuer bei Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
  • Besondere Anforderungen für Projekte zur Thematik „Sport statt Gewalt“ (z.B. Lizenz bzw. Lehrbefähigung sowie Projektinhalt)
  • für Kommunale Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte: Erfüllung von Mindeststandards

keine

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg -Vorpommern
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsstelle -
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Projektbeschreibung
  • detaillierter Finanzierungsplan
  • Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
  • gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers

Zuwendungszweck

Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung

Gegenstand der Zuwendung

Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen

Zuwendungsempfänger

Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

  • für Kommunale Präventionsräte: Festbetragsfinanzierung bezogen auf die Einwohnerzahl des Vorjahres
  • für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die beantragte Förderung den Betrag von EUR 1.000 grundsätzlich nicht unterschreiten.

Antragstermin

  • für Kommunale Präventionsräte: 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr
  • für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: 31. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr