Förderung der emissionsarmen und gewässerschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern beantragen
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen
Paulshöher Weg 1
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Sternwarte
Bus:
8, 14
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Voraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
- eine für die Ausbringung des flüssigen Wirtschaftsdüngers geeignete Fläche zur Verfügung stellen kann, die der berechneten Bezugsfläche entspricht.
Gefördert wird die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung der Gesamtmenge des vom Betrieb auszubringenden flüssigen Wirtschaftsdüngers auf den Flächen des Betriebes.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Zuwendungszweck
Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums vereinbar sind.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert wird die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung der Gesamtmenge des vom Betrieb auszubringenden flüssigen Wirtschaftsdüngers auf den Flächen des Betriebes.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich im Verpflichtungszeitraum 42 Euro je Hektar Bezugsfläche. Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt. Der Verpflichtungszeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre und 7,5 Monate.
Grundlage für die Berechnung der Bezugsfläche sind die im Antrag auf Förderung angegebenen Durchschnittsviehbestände des Vorjahres (Kalenderjahr vor der Antragstellung) an auf Gülle stehenden Rindern oder Schweinen.
Die Fläche, auf der der flüssige Wirtschaftsdünger ausgebracht wird, muss mindestens der berechneten Bezugsfläche entsprechen. Dabei wird ausschließlich die Nettofläche angerechnet, Landschaftselemente bleiben unberücksichtigt.