Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung Beantragung

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Einrichtungen, die der Versorgung von Betroffenen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung vom Land erhalten.

Ihre zuständige Stelle

Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Anschrift lautet:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Tel.: 0381/331-59000
www.lagus.mv-regierung.de

Ansprechpartnerin ist Frau Julia Jonas
Tel.: 0381/331-59099

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Konzept
  • Finanzierungsplan
  • Organisations- und Stellenplan

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Zuwendungsempfänger ist eine gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts mit Sitz und betriebener Einrichtung in MecklenburgVorpommern
  • Einrichtung verfügt über ein von der Bewilligungsbehörde gebilligtes Konzept
  • Erstantragstellung erfolgt vor Abschluss der Arbeitsverträge
  • Beschäftigte in Einrichtungen sollen staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen oder Sozialarbeiter/-innen sein
  • spezielle Voraussetzungen je nach Art der Einrichtung

keine

  • Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Erstanträge sind vor Abschluss von Arbeitsverträgen zu stellen, fortlaufende Anträge bis spätestens 31. 08. des Jahres für das folgende Kalenderjahr.
  • Die Zuwendung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Das Land gewährt Zuwendungen für Einrichtungen, die der Beratung und Hilfe der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung dienen. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und einer betriebenen Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.