EU-Direktzahlungen als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes beantragen
Ihre zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Dezernat STALUMM 21
Schlossplatz 6
18246
Bützow, Stadt
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Weitere Anschriften
Adresse
An der Jägerbäk 3
18069
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen
19061 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Graal-Müritz: ca. 88 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
extern
Erforderliche Unterlagen
Der Agrarantrag kann online über den unten aufgeführten Link eingereicht werden.
Abtretungen von Agrarbeihilfen für das Antragsjahr 2022 können gemäß der im Sammelantrag enthaltenen Vereinbarung von den Bewilligungsbehörden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Amt unter Beachtung der in der Vereinbarung genannten Fristen und unter Verwendung des verlinkten Vordrucks angezeigt werden.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Prämien werden auf Antrag gewährt. Der Sammelantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
Basisprämie einschließlich der Ökologisierungszahlung (sogenanntes „Greening“) für die ordnungsgemäße und ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und eine zusätzliche Prämie für die ersten 46 Hektare sowie eine weitere Prämie für Junglandwirte für 90 Hektar.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.
Wie wird gefördert?
Basisprämie (im Rahmen der betrieblichen Zahlungsansprüche):
Ein Zahlungsanspruch wird mittels der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche aktiviert, einschließlich einer Greeningzahlung bei Einhaltung von bestimmten Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung, der Vorhaltung von Ökologischen Vorrangsflächen ab bestimmten Flächengrößen sowie zum Erhalt von Dauergrünland.
Umverteilungsprämie:
Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50,00 EUR pro Hektar für die ersten 30 Hektare und 30,00 EUR pro Hektar für die nächsten 16 Hektare.
Junglandwirteprämie:
Junglandwirten, die die Voraussetzungen nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen, wird für die ersten 90 Hektare eine weitere Prämie von etwa 44,00 EUR pro Hektar gezahlt.
Kleinerzeugerregelung:
Eine Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Artikel 61 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist seit dem Antragsjahr 2016 nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG)
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen