EU-Direktzahlungen als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Graal-Müritz

Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Jens Weitemeyer
Telefon: +49 385 588-16331
Position: Sachbearbeitung
Jörg Dolk
Telefon: +49 385 588-16330
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Sternwarte
Bus: 8, 14

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Agrarantrag kann online über den unten aufgeführten Link eingereicht werden.

Abtretungen von Agrarbeihilfen für das Antragsjahr 2022 können gemäß der im Sammelantrag enthaltenen Vereinbarung von den Bewilligungsbehörden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Amt unter Beachtung der in der Vereinbarung genannten Fristen und unter Verwendung des verlinkten Vordrucks angezeigt werden.

keine

Die Prämien werden auf Antrag gewährt. Der Sammelantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen.

Was wird gefördert?

Basisprämie einschließlich der Ökologisierungszahlung (sogenanntes „Greening“) für die ordnungsgemäße und ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und eine zusätzliche Prämie für die ersten 46 Hektare sowie eine weitere Prämie für Junglandwirte für 90 Hektar.

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.

Wie wird gefördert?

Basisprämie (im Rahmen der betrieblichen Zahlungsansprüche):
Ein Zahlungsanspruch wird mittels der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche aktiviert, einschließlich einer Greeningzahlung bei Einhaltung von bestimmten Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung, der Vorhaltung von Ökologischen Vorrangsflächen ab bestimmten Flächengrößen sowie zum Erhalt von Dauergrünland.

Umverteilungsprämie:
Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50,00 EUR pro Hektar für die ersten 30 Hektare und 30,00 EUR pro Hektar für die nächsten 16 Hektare.

Junglandwirteprämie:
Junglandwirten, die die Voraussetzungen nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen, wird für die ersten 90 Hektare eine weitere Prämie von etwa 44,00 EUR pro Hektar gezahlt.

Kleinerzeugerregelung:
Eine Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Artikel 61 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist seit dem Antragsjahr 2016 nicht mehr möglich.

DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) 
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen