Zuschuss für bestimmte Projekte des Volkshochschulverbandes M-V oder dessen Träger beantragen
Der Volkshochschulverband M-V oder dessen Träger können einen Zuschuss für Projekte, die insbesondere zur Entwicklung des lebensbegleitenden Lernens oder zur Erhöhung der Qualität seiner Arbeit beitragen, erhalten.
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
Referat VII 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds
Werderstraße 124
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Veranstaltungen für Volkshochschulen, die insbesondere geeignet sind, zur Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens oder der Erhöhung der Qualität in diesem Bereich beizutragen.
Die geförderten Maßnahmen dienen dazu, allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein plurales und flächendeckendes Weiterbildungsangebot zu bieten. So soll insbesondere die individuelle Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen unterstützt und gefördert werden. Die Weiterbildung soll die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kompetenzen und Qualifikationen ermöglichen, zur Orientierung und Lebenshilfe dienen sowie zu selbständigem, eigenverantwortlichem und kritischen Handeln im persönlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben befähigen. Dazu gehört u. a. auch die Fähigkeit zu dem verantwortlichen Umgang mit der Natur. Bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote sollen deshalb auch die Nachhaltigkeit befördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt ist der Volkshochschulverband beziehungsweise dessen Träger
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Art einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Grundlage der Förderung ist ein verbindlicher Finanzierungsplan.