Förderung des Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen
Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Voraussetzungen
Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Zuwendungszweck
Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.
Zuwendungsempfänger
Gehörlosen Landesverband M-V
Art und Umfang, Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.
Rechtsgrundlagen
§ 44 LHO sowie dazugehörige allgemeine Verwaltungsvorschriften