Förderung des Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen

keine

Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Zuwendungszweck

Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.

Zuwendungsempfänger

Gehörlosen Landesverband M-V

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.

§ 44 LHO sowie dazugehörige allgemeine Verwaltungsvorschriften