Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 380-59600
Telefax: 0395 380-59730
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
 

Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben