Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Ihre zuständige Stelle
Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117
Berlin, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
Voraussetzungen
- Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
- Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.