Medizinische Vorsorgeleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung
Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.
Ihre zuständige Stelle
Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117
Berlin, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.
Voraussetzungen
Für Mütter und Väter:
- Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
- eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
- Pflegebedürftigkeit droht
Für die Mitnahme von Kindern:
- Sie sind erziehungsberechtigt
- Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
- Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.
Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.
Kosten
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Verfahrensablauf
Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen
- Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
- Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)
Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.
In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.
Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.